Risikopersonen
|
- Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
- Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen: • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern • Geschwister, Enkel, angeheiratete Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger • Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen, Neffen und Nichten • Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben • Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person
-
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
-
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.
|
Familiendefinition
|
Als Paare gelten Lebens- oder Ehepartner. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder bzw. Enkelkinder und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Kinder mit einer anerkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind mitversichert werden.
|
Selbstbehalt
|
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
|
Abschlussfrist
|
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wird.
|
Reiseart
|
Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
|
Geltungsbereich
|
weltweit
|
Zahlungsart
|
SEPA-Lastschrifteinzug
|
Versicherungssumme
|
Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.Das Basispaket-Single kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Basispaket-Familie kann bis maximal 15.000,-- EUR abgeschlossen werden.
|