Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Notfall-Service im Rahmen eines Working Holiday Visum (WHV)

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall
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  • Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
  • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern das Neugeborene über uns versichert wird. Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,-- EUR begrenzt. Andere Versicherungen gehen dieser Versicherung vor.
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
  • Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
  • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
  • Kosten für die Rückholung von Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten und mitgereisten Personen während der Reise zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
Rücktransport:
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
Die Leistungen der Assistance:
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
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  • Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Informationen über Klimaverhältnisse
  • Informationen über Devisenbestimmungen
Notfall-Service:
  • 24-Stunden-Hotline
  • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline durch die Würzburger
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  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Ausland
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
Wichtige Hinweise:
Selbstbehalte Kein Selbstbehalt
Reiseart Auslandsreisen im Rahmen eines Working Holiday Visum (WHV)
Geltungsbereich weltweit, außer im Heimatland
Reisedauer Reisen bis 365 Tage
Zahlungsart Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.