Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Notfall-Service für Urlaubsreisen

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistungen und Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz
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  • Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
  • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Kosten werden ohne eine Entschädigungsgrenze in voller Höhe übernommen, sofern die Versicherungsdauer für ein Elternteil mindestens drei Monate beträgt
  • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern das Neugeborene über uns versichert wird. Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,-- EUR begrenzt. Andere Versicherungen gehen dieser Versicherung vor.
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
  • Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
  • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise. Kostenerstattung für bis zu zehn Hotelübernachtungen (max. 2500,-- EUR) mitreisender versicherter Personen, falls die gebuchte Auslandsreise aufgrund eines Krankenaufenthaltes unterbrochen oder verlängert werden muß.
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt. Dies gilt auch für den Transport zurück in die Unterkunft.
  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss. Wir leisten auch für die zusätzlichen Rückreisekosten der Kinder. Voraussetzung hierfür ist, dass alle mitreisenden Betreuungspersonen stationär behandelt, zurücktransportiert oder verstorben sind.
  • Kosten für die Rückholung von Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten und mitgereisten Personen während der Reise zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
  • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline durch die Würzburger
  • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Informationsleistungen zu Visa- und Zollbestimmungen, Klimaverhältnissen, Devisenbestimmungen, Vertretungen der BRD im Urlaubsland, Krankenhäusern, Impfvorschriften und-empfehlungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Information über Möglichkeiten ärztlicher Versorgung bei Erkrankung im Ausland
  • Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Arzt im Ausland sowie die Übernahme der hierdurch entstanden Kosten
  • Notrufservice rund um die Uhr
Rücktransport:
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
Wichtige Hinweise:
Selbstbehalte Ist ein Selbstbehalt vereinbart, beläuft sich dieser auf 100,-- EUR je versicherter Person und Versicherungsfall.
Reiseart Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
Geltungsbereich weltweit, außer im Heimatland
Reisedauer Reisen bis 56 Tage
Zahlungsart Lastschrift
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.