Je nach Gerät kann der Eigenanteil mehrere Hundert Euro für ein Hörgerät
betragen. Krankenkassen leisten einen Festbetrag, wenn eine Hörhilfe
aus medizinischen Gründen nötig ist. Anspruch auf einen Zuschuss
zu einem neuen Hörgerät besteht alle sechs Jahre.
Es entstehen also nicht zwangsläufig hohe Anschaffungskosten, doch wenn ein Hörgerät durch einen selbst verschuldeten Schaden einen Defekt erhält, verloren geht oder gestohlen wird, muss der Betroffene den Schaden in der Regel selbst begleichen. Krankenkassen zahlen in diesem Falle nicht, sondern nur bei einer Verschlechterung des Hörvermögens. Um den finanziellen Schaden erst gar nicht entstehen zu lassen, bietet sich die Hörgeräteversicherung an.