Für Leistungen rund um Sehen und Hören können hohe Kosten entstehen, beispielsweise für Brillen und Kontaktlinsen oder Hörgeräte.
Die Aufwendungen für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser und Kontaktlinsen), die dem Ausgleich von Fehlsichtigkeit dienen, werden zu 100% erstattet.
Die Gesamtleistung je versicherte Person ist auf 300 Euro begrenzt. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht erst nach Ablauf von 24 Monaten.
Die Leistungen sind in den ersten 24 Monaten auf maximal 200 Euro je versicherter Person begrenzt (100 Euro / 200 Euro).
Die Aufwendungen für Laserbehandlungen zur Sehschärfenkorrektur (z.B. LASEK, LASIK inkl. Vor- und Nachuntersuchungen) werden zu 100% erstattet.
Die Gesamtleistung je versicherte Person ist auf 750 Euro je Auge begrenzt. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht erst nach Ablauf von 60 Monaten.
Die Leistungen sind in den ersten 24 Monaten auf maximal 200 Euro je versicherter Person begrenzt (100 Euro / 200 Euro).
Die Aufwendungen für vom Arzt verordnete Hörgeräte werden zu 100% erstattet.
Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für den Gebrauch, wie beispielsweise Batterien, sowie für die Pflege, zum Beispiel Reinigungsmittel.
Die Gesamtleistung je versicherte Person ist auf 800 Euro je Ohr begrenzt. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht erst nach Ablauf von 36 Monaten.
Die Leistungen sind in den ersten 24 Monaten auf maximal 200 Euro je versicherter Person begrenzt (100 Euro / 200 Euro).
Was ist versichert
Sehhilfen
Aufwendungen für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser und Kontaktlinsen)
Laserverfahren
Aufwendungen für Laserbehandlungen zur Sehschärfenkorrektur (LASEK, LASIK)
Hörgeräte
Aufwendungen für vom Arzt verordnete Hörgeräte
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