Tod im Ausland: Gehören meine Organe mir?

Stellen Sie sich vor, Sie sind im Ausland und haben beispielsweise einen Verkehrsunfall. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung von TravelSecure® sind Sie gut versichert und können sich im Krankenhaus auf die Genesung konzentrieren, während wir die Kosten für Ihre medizinische Behandlung, Operationen und Medikamente übernehmen. Oder aber, wenn es medizinisch sinnvoll ist, transportieren wir Sie nach Hause, damit Sie dort die bestmögliche Behandlung erhalten und schnell wieder auf dem Wege der Besserung sind.

Organentnahme ohne Zustimmung?

Nicht in allen Fällen geht ein Verkehrsunfall so aus, dass Sie im Krankenhaus behandelt werden können und eine Chance auf Heilung haben. Leider versterben viele Menschen bei einem solchen Unfall, was viel Traurigkeit und Leid für die Familie mit sich bringt. In einer solchen Situation kann niemand weitere Aufregung gebrauchen. Wie würden Ihre Angehörigen oder Sie als Angehöriger jedoch reagieren, wenn dem Verstorbenen nach seinem Tod alle möglichen Organe entnommen werden? Und das, obwohl er dem keinesfalls zugestimmt hat? Da stellt sich natürlich die Frage, ob meine Organe dann noch mir gehören?

Entscheidungslösung gilt nicht überall

Sie oder Ihre Angehörigen würden sicherlich entsetzt reagieren. Denn in Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass niemandem Organe entnommen werden dürfen, außer derjenige hat sich zu Lebzeiten dafür entschieden. Diese Entscheidung sollte er in einem Organspende-Ausweis schriftlich festhalten. Er kann entweder dafür oder dagegen entscheiden oder auf eine Entscheidung verzichten.

Ohne Widerspruch des Verstorbenen können Organe entnommen werden

In Europa gelten jedoch von Land zu Land andere Regelungen, die meisten praktizieren jedoch die Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eindeutig einer Organspende nach dem Tod widersprochen haben muss. Sollte er dies nicht getan haben, dürfen Organe und Gewebe entnommen werden. Nicht in jedem Land haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.

Denken Sie an einen Organspende-Ausweis

Bei der Planung einer Reise, selbst ins europäische Ausland, wird an alles gedacht: An die Unterbringung des Hundes, die Versorgung der Pflanzen daheim, an die Reiseapotheke und vielleicht noch an die kulturellen Gepflogenheiten des Ziellandes. Wer aber denkt daran, dass unterschiedliche Regelungen für die Organspende existieren? Sicherlich kaum einer, obwohl es wichtig ist.

Daher stellen wir Ihnen eine Übersicht der Regelungen in den einzelnen Ländern der EU zur Verfügung und die Möglichkeit, einen Organspende-Ausweis herunterzuladen. Damit sowohl Sie als auch Ihre Angehörigen beruhigt in Urlaub fahren können.

Gesetzliche Regelungen für die Entnahme von Organen zur Transplantation in Europa

Organspende - Organspendeausweis

Erläuterungen

Zustimmungslösung

Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer Entnahme von Organen z.B. durch einen Organspende-Ausweis zugestimmt hat, dürfen Organe entnommen werden. Sofern keine Zustimmung vorliegt, können die Angehörigen auf Basis des ihnen bekannten oder vermuteten Willens des Verstorbenen über eine Spende entscheiden.

Widerspruchslösung

Wenn der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, z.B. durch einen Organspende-Ausweis, dürfen Organe entnommen werden. In einigen Ländern herrscht ein Widerspruchsrecht für die Angehörigen.

Entscheidungslösung

Diese in Deutschland praktizierte Lösung bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Bereitschaft zur Spende auf Basis ausführlicher Informationen prüfen sollen und diese Entscheidung dokumentieren. Über einen Organspende-Ausweis, der durch die Krankenkassen alle zwei Jahre zur Verfügung gestellt wird, können die Bürgerinnen und Bürger entweder ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Spende dokumentieren oder aber auf eine Entscheidung verzichten.

Quelle:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)