Gerade für Zahnerhalt und Zahnersatz wie Kronen und Brücken können hohe Kosten entstehen.
Wir übernehmen zusammen mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse 100% der anfallenden Kosten.
Wir erstatten Ihnen 50 € je Versicherungsjahr bis maximal 100% der Kosten für zahnmedizinische Individualprophylaxe-Maßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, z. B.:
Wir verdoppeln den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für:
Für Zahnerhalt und Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen können hohe Kosten entstehen. Wir übernehmen zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 100 % Ihrer anfallenden Kosten für Zahnerhalt, verdoppeln den Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz und erstatten Ihnen 50 € pro Versicherungsjahr bis zu 100% der Kosten für zahnmedizinische Individualprophylaxe-Maßnahmen.
Immer und überall
Mit den Vorteilen unseres Zahn-Schutzbriefs können Sie dauerhaft gut lachen:
Die Gesamtleistungen sind begrenzt auf: 250 € im ersten Versicherungsjahr, 500 € in den ersten beiden Versicherungsjahren, 750 € in den ersten drei Versicherungsjahren
und 1.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren.
Leistungsbegrenzungen entfallen ab dem 5. Versicherungsjahr. Keine Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Versicherungsjahren bei Unfall.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Bedingungen für den Zahn-Schutzbrief (AVB Zahn 2010).
Unser Zahn-Schutzbrief ist geeignet für alle Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und sich gegen einen hohen Eigenanteil absichern wollen.
Der Zahn-Schutzbrief bietet die Leistungsbausteine Zahnersatz und Zahnerhalt. Hiermit übernehmen wir bis zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Für Leistungen innerhalb der ersten vier Jahre bestehen Leistungsbegrenzungen. Diese entfallen bei Unfall. Nach Ablauf des vierten Versicherungsjahres bestehen keine Begrenzungen mehr.
Kein Versicherungsschutz besteht für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen, fehlende oder nicht ersetzte Zähne, Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen, kosmetische Zahnbehandlungen, Behandlungen durch Ehe-, Lebenspartner sowie Eltern und Kinder, implantologische Maßnahmen, über die Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Ärzte hinausgehende vereinbarte Abrechnungen, auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle.
Für den Abschluss des Zahn-Schutzbriefs verzichten wir auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung.
Sie können den Zahn-Schutzbrief jederzeit abschließen, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen über die umfangreichen Leistungen des Zahn-Schutzbriefes zu.
Gut abgesichert, auch in der Freizeit
Unsere Haftpflichtversicherungen