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Kinder sind bei Unfällen unzureichend abgesichert
Jeder Zweite Bundesbürger unterschätzt Versorgungslücken nach einem Unfall. Viele Bundesbürger wissen nicht, welche Versorgungslücken in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen, und ignorieren das Risiko finanzieller Belastungen nach einem Unfall. 50% der Bundesbürger glauben, dass Arbeitnehmer bei jeder Art von Unfällen in Beruf und Freizeit durch die gesetzliche Unfallversicherung finanziell abgesichert sind. Tatsächlich bietet die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Grundsicherung, die bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg gezahlt wird. Wer zum Tanken in eine Nebenstraße fährt, verliert also bereits den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Auch sind 1/3 der Bundesbürger der Meinung, dass jeder Bürger, unabhängig von Alter oder Berufstätigkeit, bei einem Unfall abgesichert ist. Hausfrauen und Rentner sind jedoch grundsätzlich nicht gesetzlich versichert. Invaliditätsrisiko bei Kindern nicht ignorieren! Vor allem der Nachwuchs ist heutzutage unzureichend abgesichert: 40% der Bundesbürger halten eine private Unfallversicherung ihrer Kinder für verzichtbar. Dabei berücksichtigt die gesetzliche Versicherung Kinder bis zum dritten Lebensjahr überhaupt nicht. Auch danach greift der Versicherungsschutz lediglich in Kindergarten oder Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Das Toben auf dem Spielplatz oder der Besuch beim Schulfreund sind nicht versichert. Die Verbraucherzentrale Bayern rät
Eltern deshalb grundsätzlich zum Abschluss einer Kinderunfallversicherung. „An eine mögliche Invalidität ihrer Kinder infolge eines Unfalls wollen Eltern häufig nicht denken“, so Vorstandsmitglied Dirk Guß, „Bei einem hohen Invaliditätsgrad ist das Kind sein Leben lang von finanzieller Unterstützung abhängig.“ Um auch in solchen Härtefallen ein Auskommen des Kindes zu ermöglichen, sollten Eltern eine Unfallversicherung mit Invaliditätsschutz und einer ausreichend hohen Versicherungssumme abschließen.

Beispiel: Ein dreijähriger Junge soll im Fall der Vollinvalidität mit monatlich 1.000,00 € lebenslang abgesichert sein. Dafür ist ein Versorgungskapital von rund 300.000,00 € notwendig. Dies entspricht einem monatlichen Versicherungsbeitrag von gerade Mal 5,26 €. Alternativ kann ein solcher Versicherungsschutz auch mit Absicherung einer Unfall-Rente in Höhe von 1.000,00 € erfolgen. Der Monatsbeitrag würde nur 0,50 € höher liegen. Optimal ist eine Ergänzung aus Kapital- und Rentenzahlung, da eine Invalidität, neben dem persönlichen Leid des Kindes, auch immer einen sofortigen Kapitalbedarf bei den Eltern erfordert.

„Damit die Versorgungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder nicht zur finanziellen Falle wird, sollten Vermittler die Eltern in jedem Fall ausreichend beraten“, rät Dirk Guß.


 
 
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