Kinder sind bei Unfällen
unzureichend abgesichert
Jeder Zweite Bundesbürger unterschätzt Versorgungslücken
nach einem Unfall.
Viele Bundesbürger wissen nicht, welche Versorgungslücken
in der gesetzlichen Unfallversicherung
bestehen, und ignorieren das Risiko finanzieller Belastungen
nach einem Unfall. 50% der Bundesbürger
glauben, dass Arbeitnehmer bei jeder Art von Unfällen
in Beruf und Freizeit durch die gesetzliche Unfallversicherung
finanziell abgesichert sind. Tatsächlich bietet
die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Grundsicherung,
die bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf
dem direkten Hin- und Rückweg gezahlt wird. Wer
zum Tanken in eine Nebenstraße fährt, verliert also
bereits den Versicherungsschutz der gesetzlichen
Unfallversicherung.
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Auch sind 1/3 der Bundesbürger der Meinung, dass jeder Bürger, unabhängig von Alter oder Berufstätigkeit, bei einem Unfall abgesichert ist. Hausfrauen und Rentner sind jedoch grundsätzlich nicht gesetzlich versichert. Invaliditätsrisiko bei Kindern nicht ignorieren! Vor allem der Nachwuchs ist heutzutage unzureichend abgesichert: 40% der Bundesbürger halten eine private Unfallversicherung ihrer Kinder für verzichtbar. Dabei berücksichtigt die gesetzliche Versicherung Kinder bis zum dritten Lebensjahr überhaupt nicht. Auch
danach greift der Versicherungsschutz lediglich in Kindergarten oder Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Das Toben auf dem Spielplatz oder der Besuch beim Schulfreund sind nicht versichert. Die Verbraucherzentrale Bayern rät |
| Eltern deshalb grundsätzlich zum Abschluss einer Kinderunfallversicherung. „An eine mögliche Invalidität ihrer Kinder infolge eines Unfalls wollen Eltern häufig nicht denken“, so
Vorstandsmitglied Dirk Guß, „Bei einem hohen Invaliditätsgrad ist das Kind sein Leben lang von finanzieller Unterstützung abhängig.“ Um auch in solchen
Härtefallen ein Auskommen des Kindes zu ermöglichen,
sollten Eltern eine Unfallversicherung mit Invaliditätsschutz und einer ausreichend hohen
Versicherungssumme abschließen. |
Beispiel: Ein dreijähriger Junge soll im Fall der Vollinvalidität
mit monatlich 1.000,00 € lebenslang abgesichert
sein. Dafür ist ein Versorgungskapital von rund
300.000,00 € notwendig. Dies entspricht einem
monatlichen Versicherungsbeitrag von gerade Mal
5,26 €. Alternativ kann ein solcher Versicherungsschutz
auch mit Absicherung einer Unfall-Rente in
Höhe von 1.000,00 € erfolgen. Der Monatsbeitrag
würde nur 0,50 € höher liegen. Optimal ist eine
Ergänzung aus Kapital- und Rentenzahlung, da eine
Invalidität, neben dem persönlichen Leid des Kindes,
auch immer einen sofortigen Kapitalbedarf bei den
Eltern erfordert.
„Damit die Versorgungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung
für Kinder nicht zur finanziellen Falle
wird, sollten Vermittler die Eltern in jedem Fall ausreichend
beraten“, rät Dirk Guß.
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