Privathaftpflichtversicherung - jetzt
hier
abschließen
Sie
haben als Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, oder gar selbst
jemandem Schaden zugefügt.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt
nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch Ehegatten,
eingetragenen Lebenspartner und minderjährige unverheiratete
Kinder. Ebenso der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft,
wenn dies beantragt wird.
Die Leistungen im Überblick
|