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Sollten Sie jemandem ungewollt einen
Schaden zufügen, kann dies teuer werden.
Das Gesetz sieht in diesem Fall vor, dass Sie als Person haften,
schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Hab und Gut.
Um dies zu vermeiden brauchen Sie eine Privathaftpflichtversicherung
denn so lautet das Gesetz:
"Wer fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum,
oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen
zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
(§ 823 Abs. 1 BGB)
- Sofern der Schaden dem versicherten
Risiko zuzurechnen und nach den dem Versicherungsvertrag zugrunde
liegenden Bedingungen versichert ist, prüfen wir, ob
Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht
werden können
- Ist das der Fall, wird die Entschädigung
gezahlt, und zwar pro Schadenereignis nach beantragter Deckungssumme
- Stellen wir fest, dass Sie nicht
haften müssen, wehren wir unberechtigte Forderungen
ab
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Die Zeitschrift Finanztest hat in der Ausgabe Oktober 2007 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen von 40 Anbietern verglichen. |
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